Häufig gestellte Fragen

Wissenswertes rund um Ihre Veranstaltung

Anlieferungen erfolgen nach Absprache über den Liefereingang des jeweiligen Hauses. Dort kann ein LKW (7,5 t oder 5,0 t) anfahren und entladen. Parken - auch während der Veranstaltungszeit ­- ist  nicht möglich. Uhrzeit der Anlieferung/en müssen im Vorfeld bekannt gegeben werden. Grundsätzlich erfolgen Auf- und Abbau nach Absprache.

Für alle Aufbauten gilt, dass auf die Würde des Hauses und der Kunstwerke Rücksicht genommen werden muss, alle konservatorischen Vorgaben zu befolgen sind und der Charakter des Gebäudes nicht verfremdet werden darf.

Für die meisten der Veranstaltungsräume gibt es Bestuhlungspläne für unterschiedliche Nutzungsvarianten (siehe auch „Ausstattung/Kapazität“ unter dem jeweiligen Raum). Darüberhinausgehende Bestuhlungspläne sind in jedem Fall im Vorfeld abzustimmen.

Gern kann in den Räumen, die für die Veranstaltung überlassen werden, ein Aufsteller (mit Ihrem Logo) zur Begrüßung aufgestellt werden. Auch Namenschilder für die Gäste, Menükarten, Programme o. ä. können mit Ihrem Logo versehen werden, gebrandete Give Aways sind ebenso möglich. Es ist nicht gestattet, das Haus an der Fassade zu branden.

Die Brandschutzordnung der SKD ist grundsätzlich zu beachten. Die Häuser der SKD sind flächendeckend mit einer elektronischen Brandmeldeanlage mit automatischer Durchschaltung zur Feuerwehr ausgestattet.
Insbesondere sind Rauchen, Kerzen und Wärmeplatten mit offenem Feuer untersagt. Die eingesetzten Elektrogeräte sind vorher abzustimmen und müssen den gesetzlichen Regelungen nach DIN/VdE und TÜV/GS entsprechen. Alle bei der Veranstaltung verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102, B1 schwer entflammbar sein.

Für das Catering empfehlen wir Firmen, die in unseren Häusern eingewiesen und eingearbeitet sind.

Für den Caterer wird – soweit vorhanden – Hinterland an festgelegten Stellen zur Verfügung gestellt. Ein direktes Kochen ist im Gebäude nicht möglich, jedoch können die Speisen an abgesprochenen Stellen warmgehalten werden. In den Vorbereitungs- und Rückstaubereichen sind Böden und ggf. Wände mit Folie, Schmutzfangmatten o.ä. auszulegen, so dass keine Verschmutzungen möglich sind. Buffetstrecken sind ebenso mit Unterlagen zu versehen.

Entsprechende Anschlüsse sind im Grundriss eingezeichnet. Die für die Veranstaltung benötigten elektrischen Leistungen sind mit Beginn der Veranstaltungsplanung schriftlich vorzulegen.

Film- und Fotoaufnahmen der Exponate und Raumaufnahmen ohne Veranstaltungshintergrund sind in den SKD nicht gestattet. Aufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung sind möglich. Soweit Film- und/oder Fotoaufnahmen der Exponate gewünscht werden, ist hierüber ein gesonderter Vertrag zu schließen. Eine Nutzung für Werbung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Fluchtwege sind zu jeder Zeit freizuhalten. Das Sicherheitspersonal kennt alle Fluchtwege und nimmt im Notfall die Evakuierung vor.

Die vorhandenen Garderoben können genutzt werden. Teilweise sind Garderobenschließfächer vorhanden, für die 1€ bzw. 2€ Pfand hinterlegt werden muss. Bei größeren Veranstaltungen empfiehlt sich die Anmietung mobiler Garderoben im Eingangsbereich. Personal dafür können Sie gern über uns beauftragen.

Kabel müssen sicher und optisch unauffällig verlegt sein und dürfen nicht direkt mit dem Boden verklebt werden.

Kabelführungen in den Räumlichkeiten und an Türen, die kein Fluchtweg sind, sind so aufzubauen, dass diese im Tagesbetrieb zurückgebaut werden können und erst kurz vor der Veranstaltung gelegt werden (keine Kabelbrücken im Tagesbetrieb!). Fluchttüren sind generell zu überbauen.

Aus Sicherheitsgründen sind keine offenen Kerzen gestattet. Bitte benutzen Sie ausschließlich elektrische Kerzen.

Zum Teil sind die Veranstaltungsräume klimatisiert. Bitte informieren Sie sich unter der Rubrik „Ausstattung“ der einzelnen Räume.

In den zu vermietenden Räumen steht kein Mobiliar zur Verfügung, ausgenommen der Hans-Nadler-Saal sowie der Hermann-Glöckner-Raum. Mietmöbel, Bühnenelemente sowie Musikinstrumente sind in Bereichen, in denen kein Teppich verlegt wird, zum Schutz der Fußböden mit Plastekappen bzw. Filzunterlagen (siehe auch „Ausstattung“ unter dem jeweiligen Raum) zu versehen. Die Böden dürfen nicht mit schwarzen Gummirädern befahren werden.

In der Regel sind die Veranstaltungsräume außerhalb der regulären Öffnungszeit der Museen zu nutzen. Details dazu finden Sie in der Rubrik „Allgemeine Informationen“ unter dem jeweiligen Raum.

Eigene Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Wir empfehlen die vor Ort ausgewiesenen städtischen Parkplätze und Tiefgaragen.

Bei einem musikalischen Rahmenprogramm sind die entsprechenden gesetzlichen sowie sicherheits- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Erforderliche Genehmigungen sowie anfallende Steuern und Abgaben (z.B. GEMA) trägt der Veranstalter.

Die Reinigung der genutzten Flächen wird – kostenpflichtig - durch unsere Hausfirma durchgeführt. Auf Wunsch kann über uns bei der Hausfirma auch eine Sanitärbetreuung gebucht werden.

Während des Auf- und Abbaus und der Veranstaltung muss hauseigenes Sicherheitspersonal anwesend sein. Die Personalstärke wird nach den Erfordernissen der Sicherheit von den SKD bestimmt.

Wir empfehlen die Zusammenarbeit mit Firmen, die bereits Erfahrung mit Veranstaltungen in den SKD haben (siehe Empfehlungsliste).
Für die eingebrachte Technik müssen Prinzipien und Lösungen zum Einsatz kommen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. Der Stand dieser Technik entspricht dem Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren und die Einrichtungen oder Betriebsweisen einer praktischen Eignung. Alle eingebrachten technischen Anlagen sind mit einer Schutzeinrichtung RCD zu versehen.

Bei größeren Veranstaltungen mit überdurchschnittlichen vielen Einbauten oder Traversenkonstruktionen ist ggf. ein Veranstaltungsmeister erforderlich. Der Kunde wird mit dem Angebot darüber informiert.

Der Nutzer muss vor der Veranstaltung einen Haftpflichtdeckungsschutz nach den Allgemeinen Verrechnungsgrundsätzen für Haftpflichtschäden nachweisen. Ausgenommen hiervon sind Museumsführungen vor oder nach den regulären Öffnungszeiten.

Die Vorschriften der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung sind vom Nutzer einzuhalten.

Für das Sicherheitspersonal außerhalb der Öffnungszeiten fallen Kosten an, die sich in Abhängigkeit von der Dauer der Veranstaltung und den Auf- und Abbauzeiten der Lieferanten bewegen. Weiterhin fallen zusätzlich Reinigungskosten zu Ihrer Veranstaltung an.

Die Kosten werden nach real erbrachter Leistung abgerechnet und direkt vom Sicherungsinstitut bzw. dem Reinigungsunternehmen in Rechnung gestellt.

Bei Veranstaltungen ab 251 Personen im Albertinum ist die Freigabe des Bestuhlungsplans durch einen von der SKD benannten Brandschutzmeister erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.

Die Besichtigung unserer Museen und Sonderausstellungen lässt sich ideal in das Rahmenprogramm für Ihre Veranstaltung integrieren. Auch unabhängig einer Abendveranstaltung in den SKD können Sie die Museen außerhalb der Öffnungszeiten – bis 10 Uhr oder ab 18 Uhr – besuchen. Gern arrangieren wir für Sie einen exklusiven Rundgang.

Tanzen ist, sofern unter der Location ausgewiesen, erlaubt.

Die vorhandenen Sanitäranlagen stehen für Veranstaltungen kostenfrei zur Verfügung. Eine Sanitärbetreuung beauftragen wir auf Wunsch.

Offene Fragen?

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Telefon: 0351 4914-2359
E-Mail: info@msu-dresden.de